Wir rechnen für Sie monatlich Ihre echten und freien Dienstnehmer fristgerecht ab. Dies machen wir sorgfältig, verantwortungsbewusst und mit Weitblick , damit es bei GPLA Prüfungen keine bösen Überraschungen gibt.
Ebenso übernehmen wir die An- und Abmeldung sowie Abrechnung von fallweise Beschäftigter bis zum 7. des Folgemonats.
- Monatliche Abrechnung der Löhne und Gehälter mit
- Mehr- und Überstunden, Reisekosten
- Spezielle fixe und variable Lohnbestandteile lt. KV, Sonderzahlungen lt. KV
- Lohnpfändungen / Drittschuldnererklärung
- Berechnung der Beendigungsansprüche bei Austritt
- Berücksichtung der Lohndumpingbestimmungen.
- Abgabenrechtliche Beratung zu echten bzw. freien Dienstverträgen und Werkverträgen.
- Beratung auch bei sozialrechtlichen Fragen / Altersteilzeit / Pension / AMS Beihilfen / AMS Eingliederungshilfe 50+/ AMS Weiterbildungsförderung.
- Betreuung Prüfung der Lohnabgaben (GPLA = Gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben).
- An- Ab und Änderungsmeldungen Ihrer Mitarbeiter bei der GKK, Kontakt zur Sozialversicherung Kontakt zum Finanzamt und zur Gemeinde.
- Arbeits- und Entgeltbestätigung für Wochengeld und Krankengeld der GKK.
- Monatliche und jährliche Meldungen GKK, Finanzamt, Kommunalsteuererklärung.
- Übermittlung der Lohnzettel bei Austritt - und am Jahresende.
- Übermittlung der Beitragsgrundlagennachweise bei Austritt - und am Jahresende.
- Arbeitnehmerveranlagung (ehemals Jahresausgleich) für Ihre Dienstnehmer.
Das ist Ihr Part für eine gute Zusammenarbeit:
Per mail: Zeitgerechte Bekanntgabe der abrechnungsrelevanten Daten für die monatliche Abrechnung bis 20. des laufenden Monats:
- Bei Austritten - Austrittsgrund, verbleibende zu zahlende Urlaubstage.
- Für Eintritte - persönliche Daten des Mitarbeiters (jedenfalls für Mindestangabenmeldung) sind einen Werktag vor Dienstbeginn bekannt zu geben.
- Meldung Krankenstand und Urlaub, soweit es abrechnungsrelevant ist.
- Pfändungen, Beginn / Ende Mutterschutz, Karenzvereinbarungen.
Um sich vor Nachzahlungen im Zuge einer Prüfung seitens der GKK zu schützen
müssen Sie als Dienstgeber folgende Unterlagen sorgfältig führen:
- Arbeitszeitaufzeichnungen - mit täglichem Arbeitsbeginn, Pausen, Arbeitsende jedes Dienstnehmers.
- Urlaubsaufzeichnungen - Zeitausgleichaufzeichnungen.
- Dokumentation der Kilometergelder und Tagesdiäten.
- Richtige Einstufung laut Kollektivvertrag - bei Neueintritten, sowie Überprüfung der Altverträge.
Was Sie darüber hinaus machen sollten, um sich vor hohen Kosten und ungerechtfertigten Forderungen seitens des Dienstnehmers bei Austritt zu schützen:
Besonderes Augenmerk auf den Dienstvertrag am Beginn, spart Geld und Ärger am Ende des Dienstverhältnisses.
- Als Kündigungstermin bei Angestellten soll auch jeder 15. d.M. und der Monatsletzten vereinbart werden. Das ersetzt die allgemeine Regelung, dass nur zum Quartalsende gekündigt werden kann.
- Wo kein Dienstvertrag erstellt wurde, muss Dienstzettel an Dienstnehmer übergeben werden… Beleg der Übergabe an den Dienstnehmer aufheben im Personalakt.
- Lage der Arbeitszeit im Dienstvertrag - ob täglich fixe Zeiten - ob Gleitzeitregelung mit Durchrechnungszeitraum, ob Dienstplanregelung, ob flexibel wechselnde Arbeitszeit von Teilzeitmitarbeitern … fast alles ist möglich - aber es gehört vereinbart!
- Verpflichtung zur Leistung von Überstunden im gesetzl. Ausmaß in den Dienstvertrag aufnehmen. Vereinbarung treffen in welchem Zeitraum die geleisteten Überstunden als Zeitausgleich konsumiert werden können/sollen- mit welchem Stichtag die Überstunden ausbezahlt werden, wenn kein Zeitausgleich genommen wurde…
Zusammenarbeit im Arbeitsrecht mit Rechtsanwalt Mag. Walter Pirker